
AI Overviews vor Gericht: Die Klicks kommen nicht zurück
Am 30. September hat US-Bundesrichter Amit Mehta zwei Kartellklagen gegen Googles AI Overviews abgewiesen. Geklagt hatten der Lernplattform-Anbieter Chegg und Penske Media, der Mutterkonzern von Rolling Stone. Zuerst berichtete Reuters, danach The Verge. Das Magazin gehört selbst zu Penske Media und legt das unter dem Artikel offen. Wer gehofft hat, ein Gericht würde den Rückgang der Klicks aus der Google-Suche aufhalten, hat damit eine klare Antwort.
Der Satz, der das Verfahren beendet
Chegg und Penske Media warfen Google vor, seine Marktmacht zu missbrauchen. Verlage müssten ihre Inhalte kostenlos für AI Overviews bereitstellen oder riskieren, aus den Suchergebnissen zu verschwinden. Mehta folgt dieser Lesart nicht. In seiner Entscheidung schreibt er, die Kläger hätten nur eine Erwartung vorgetragen: dass Google ihnen Besucher schickt, wenn sie ihre Inhalte frei zugänglich machen. Eine Erwartung sei keine Vereinbarung, sie beschreibe nur, wie eine allgemeine Suchmaschine funktioniert. Das Gericht sei nicht ohne Verständnis für die Lage der Verlage. Kartellrecht könne aber keine Entscheidung des Gesetzgebers über die wirtschaftlichen Folgen neuer Technik ersetzen.
Warum das Urteil Gewicht hat
Mehta ist kein Richter, der Google reflexhaft recht gibt. 2024 entschied er im Verfahren des US-Justizministeriums gegen den Konzern und stellte ein Monopol in der Suche fest. Dass derselbe Richter die Klagen gegen AI Overviews abweist, gibt der Begründung Gewicht. Für die beiden Kläger ist der kartellrechtliche Weg damit in erster Instanz gescheitert. Andere Verlage bekommen ein deutliches Signal. Ob höhere Instanzen anders entscheiden, ist offen.
In Europa läuft ein anderes Verfahren
Aus deutscher Sicht ist das US-Urteil nur die halbe Geschichte. Die EU-Kommission hat am 9. Dezember 2025 eine förmliche Kartelluntersuchung gegen Google eingeleitet. Sie hat Bedenken, dass Google Inhalte von Verlagen und Websitebetreibern für AI Overviews und den KI-Modus (AI Mode) nutzt, ohne angemessenen Ausgleich zu zahlen. Die Kommission will klären, ob die Betreiber das verweigern konnten, ohne den Zugang zur Google-Suche zu verlieren. Brüssel prüft dabei ausdrücklich, ob Google ihnen unfaire Bedingungen auferlegt. Das ist im Kern das Argument, mit dem Chegg und Penske Media in den USA gescheitert sind. Im Februar 2026 folgte eine Beschwerde des European Publishers Council. Ein Ergebnis hat die Kommission bislang nicht veröffentlicht.
Der Traffic sinkt weiter
Am Rückgang selbst ändert keines der Verfahren etwas. The Verge verweist auf Berichte des Wall Street Journal zum Suchtraffic von Nachrichtenseiten. Dazu kommt eine Auswertung von Axios zu kleinen Websites, gestützt auf Chartbeat-Daten. Laut The Verge beschreiben beide einen steilen Rückgang, konkrete Werte nennt das Magazin nicht. Dasselbe Muster habe ich im Juni in meinem Beitrag zu Google AI Overviews beschrieben.
Ein Pilot für rund 100 Verlage
In derselben Woche berichtete The Information, Google bezahle rund 100 Verlage für ihre Beiträge zu AI Overviews, dem KI-Modus und Gemini. Laut dem Bericht läuft das als Pilotprogramm. Welche Häuser teilnehmen und wie hoch die Beträge sind, bleibt offen. Alle anderen bleiben Quelle, ohne dafür bezahlt zu werden.
Was das für dich heißt
Für ein mittelständisches Unternehmen war eine Klage gegen Google nie eine Option. Das Urteil macht nur deutlich, dass Gerichte die Klicks so schnell nicht zurückbringen. Wer seine Anfragen über Suchtraffic gewinnt, muss sich also selbst darauf einstellen. Dazu gehört, zwei Fragen auseinanderzuhalten: Taucht die eigene Marke in KI-Antworten auf, und wird daraus Nachfrage? Wie eine Marke in KI-Empfehlungen kommt, steht unter GEO in der Praxis.
Messen statt hoffen
Für die erste Frage reicht ein festes Set an Suchanfragen. Nimm die 20, die für dein Geschäft am wichtigsten sind, stelle sie in ChatGPT, Perplexity und im KI-Modus von Google und notiere, wer genannt wird. Im Abstand von ein paar Wochen wiederholt, zeigt das Set, ob sich etwas bewegt. Für die zweite Frage braucht es Attribution, weil Sitzungen aus KI-Oberflächen in Analytics oft unter Direct landen.

Danach weißt du, ob dir Sichtbarkeit fehlt oder ob sie da ist und nichts daraus wird. An keiner der beiden Fragen hat das Urteil etwas geändert.


